200 Jahre pfälzisches Appellations- bzw. Oberlandesgericht Zweibrücken
„Recht. Gesetz. Freiheit. – 200 Jahre Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken“: Unter diesem Thema steht die Jubiläumsausstellung, die als Gemeinschaftsprojekt der Stadt Zweibrücken und der Siebenpfeiffer-Stiftung Homburg realisiert wurde. Die Ausstellung ist bis zum 24. Januar 2016 im Stadtmuseum in Zweibrücken zu sehen.
Am 1. August 1815 wurde das Pfälzische Oberlandesgericht als „Königlich Bairischer Appellationshof“ für den „Baierischen Rheinkreis“ (ab 1838: Pfalz) in Kaiserslautern gegründet. Genau ein Jahr später wurde der Gerichtshof nach Zweibrücken verlegt. Die 200. Wiederkehr der Gründung nehmen die Stadt Zweibrücken und die Siebenpfeiffer-Stiftung nun zum Anlass, die Geschichte und Bedeutung des Gerichtes mit einer Ausstellung zu würdigen.
Den Schwerpunkt der Ausstellung liegt auf dem „Vormärz“, also jener Jahre nach dem Wiener Kongress von 1814, die der Märzrevolution 1848 vorausgingen und in der die Forderungen nach Demokratie und Freiheit immer wieder erhoben wurden. Aber auch alle anderen Phasen der Rechtsprechung und – setzung seither finden in der Schau Berücksichtigung. Unabdingbar war für die Ausstellungsmacher die Darstellung der NS-Zeit.
Nach dem Untergang Napoleons und dem Anschluss der linksrheinischen pfälzischen Gebiete an Bayern (1816) behielten entsprechend der Vereinbarungen des Wiener Kongresses die „Rheinischen Institutionen“ linksrheinisch weiterhin ihre Geltung. Der bayerische König Maximilian I. Joseph bestätigte diese Errungenschaften der Französischen Revolution in der bayerischen Verfassung von 1818 die Sonderstellung der Pfalz noch einmal ausdrücklich. Da im rechtsseitigen Bayern ein anderes, rückständiges Rechtssystem Gültigkeit hatte, kam es angesichts der massiven Unterschiede bald zur Eskalation zwischen der Pfalz und der bayerischen Regierung. Vor allem im Umfeld des Hambacher Festes 1832 und in dem Prozess gegen dessen Wortführer, dem „Landauer Assisenverfahren“ von 1833, erreichte der Konflikt seinen Höhepunkt, wobei insbesondere die „Preßfreiheit“ das beherrschende Thema war.
Kein Geringerer als Heinrich Heine bestätigte 1840 die herausragende Rolle, die Zweibrücken vor und während des Hambacher Festes in der deutschen Freiheitsbewegung spielte: „Von Rheinbayern sollte die deutsche Revolution ausgehen. Zweibrücken war das Bethlehem, wo die junge Freiheit, der Heiland, in der Wiege lag und welterlösend greinte. Neben dieser Wiege brüllte manches Öchslein, das späterhin, als man auf seine Hörner zählte, sich als ein sehr gemütliches Rindvieh erwies. Man glaubte ganz sicher, dass die deutsche Revolution in Zweibrücken beginnen würde, und alles war dort reif zum Ausbruch. Aber, wie gesagt, die Gemütlichkeit einiger Personen vereitelte jenes polizeiwidrige Unterfangen.” Heine wie stets tiefgründige Ironie legt offen, dass die Zweibrücker Juristenszene keineswegs revolutionäre Ambitionen hatte. Vielmehr setzten die Akteure sämtliche Karten allein auf die Durchsetzung des geltenden Rechts und pochte auf die Durchsetzung der geltenden Gesetze. Die Galionsfiguren von Hambach verteidigten das fortschrittliche französische Rechtssystem mit Klauen und Zähnen gegen die Zugriffe des reaktionären bayerischen Regierungsapparates. Ihre Zielsetzung war die Bewahrung und die Durchsetzung der geltenden Gesetze – Siebenpfeiffer, Wirth, Schüler, Savoye, die Gebrüder Culmann und viele andere waren also im Wortsinn konservativ.
Es sollte Jahrzehnte dauern, bis sich das fortschrittliche pfälzische Rechtssystem allmählich überall durchsetzen konnte. Es wurde nach und nach zum Vorbild für die Justizreformen in Gesamtbayern, weiteren deutschen Territorien, dem deutschen Kaiserreich und dem heutigen Rechtsstaat. Die Unabhängigkeit der Gerichte von der Regierung im Sinn der Gewaltenteilung, die Gleichheit vor dem Gesetz, das öffentliche und mündliche Gerichtsverfahren, die Staatsanwaltschaften und die Geschworenengerichte im Strafprozess sind längst unverzichtbare Bestandteile eines demokratischen Rechtsstaats.
Wanderausstellung
Die Ausstellung ist so konzipiert, dass sie auch ohne die einen musealen Rahmen benötigenden wertvollen Exponate, die im Stadtmuseum Zweibrücken gezeigt werden, im öffentlichen Bereich mit in sich geschlossener Ausstellungsdidaktik gezeigt werden kann. Die Wanderausstellung kann von interessierten Einrichtungen über das Stadtmuseum Zweibrücken ausgeliehen werden. Weitere bereits feststehende Ausstellungsorte sind:
Stadtbibliothek, Landau
Villa Böhm, Neustadt/W.
Kaiserslautern
Erinnerungsstätte für die Freiheitsbewegungen in der deutschen Geschichte, Rastatt
Begleitbuch
Charlotte Glück/Martin Baus (Hg.), Recht. Gesetz. Freiheit. 200 Jahre Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken, Veröffentlichungen der Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz Band 121, Koblenz 2015, 320 S., 15 €
Die Landeszentrale für politische Bildung Rheinland-Pfalz widmet der Geschichte des Oberlandesgerichtes Zweibrücken die 66. Ausgabe ihrer „Blätter zum Land“.
Nützliche Infos:
Anschrift:
Herzogstr. 9/11
66482 Zweibrücken
Auskunft
Telefon: 06332/871-380 oder -381
E-Mail: stadtmuseum@zweibruecken.de
Öffnungszeiten:
Montag: geschlossen
Dienstag: 10 bis 18 Uhr
Mittwoch-Sonntag, auch Feiertage : 14 – 18 Uhr
Geschlossen an Heilig Abend, 1. Weihnachtsfeiertag, Silvester und Neujahr
Weitere Öffnungszeiten und Führungen nach Voranmeldung.
Eintritt:
3 € (ermäßigt 1,50 €)
Jugendliche unter 16 Jahren frei
Schulklassen 1,50 € pro Schüler
Für Sonderausstellungen gelten gesonderte Eintrittspreise
Führungen:
Gruppen bis 25 Personen: 40 € zzgl. ermäßigter Eintritt pro Person
Schulklassenführungen: 2,50 € pro Schüler (inkl. Eintritt)
Audioguide: 3 € zzgl. Eintritt